Rahmenbedingungen


Erstgespräch

Es dient dazu, einander kennenzulernen um entscheiden zu können, ob wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Sie entscheiden, was und wie viel Sie mir erzählen wollen und gemeinsam finden wir heraus, wie ich Ihnen helfen kann.

Die Dauer des Erstgesprächs beträgt, wie das jeder anderen Therapiesitzung 50 Minuten.

Erfolgschancen und Dauer

Die Seele hat ihr eigenes Tempo. Es lässt sich daher kaum vorhersagen, wie lange ein psychotherapeutischer Prozess dauern wird. Während einer Therapie werden Prozesse in Gang gesetzt, die ihre Zeit brauchen. Sie haben z.B. 30 Jahre gebraucht, um sich zu dem Menschen zu entwickeln, der Sie sind. Daher wird auch die Arbeit an einer psychischen Veränderung genügend Zeit brauchen.

Ein gutes Arbeitsverhältnis (Beziehung) zwischen Klient und PsychotherapeutIn ist eine wichtige Voraussetzung, ebenso wie die Regelmäßigkeit der Therapiesitzungen (üblicherweise 1x pro Woche).

Kosten

Einzeltherapiesitzung/ Erstgespräch

Gruppensitzung

   € 90,-

   € 40,-


In Ausnahmefällen mache ich auch Hausbesuche, gegen einen Fahrtkostenzuschuss von € 25,- . 

Das Honorar ist jeweils am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen.

 

Gerne können wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse stellen, welcher abhängig von Ihrer Krankenkasse zwischen € 31,50,- und € 45,- beträgt)

Natürlich ist auch eine Einreichung der Honorarnote beim Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung unter den Sonderausgaben möglich.

Absageregelung

Da ich die vereinbarte Zeit für Sie freihalte, bitte ich um Verständnis, dass Absagen (per Telefon, SMS oder mail) bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen müssen. Andernfalls verrechne ich das volle Honorar.

Sollte ich verhindert sein, vereinbaren wir selbstverständlich einen Ersatztermin.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer absoluten Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes.